Gefahrgut
Die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, der Schiene, per Binnenschifffahrt oder auf See ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragen bestellen. Auch die Beförderer von Gefahrgut unterliegen speziellen Vorschriften.
Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften!
Wir schulen Ihr Personal nach Kapitel 1.3 ADR. Sprechen Sie uns an.