Brandschutzhelfer
Wir bilden Brandschutzhelfer nach der DGUV Information 205-023 (ehemalige BG-Vorschrift BGI/GUV-I 5182) aus.
Für den Theorieteil sind mindestens zwei Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten einzuplanen. Der praktische Teil richtet sich nach der
Anzahl der Teilnehmer und den objektspezifischen Gegebenheiten.
Theorie:
1. Grundzüge des Brandschutzes
2. Betriebliche Brandschutzorganisation
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
4. Gefahren durch Brände
5. Verhalten im Brandfall
Praxis:
6. Praxis- und Objektbezogene Ausbildung